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Impressum / Kontakt – Rechtsanwalt A. E. Abadschieff

Impressum / Kontakt

Die Webseiten der Kanzlei Abadschieff sind von Rechtsanwalt Heiko Nock und Rechtsanwalt Alexander E. Abadschieff erstellt worden.

Die Kanzlei Abadschieff ist eine Einzelkanzlei. Für die Bearbeitung der Mandate ist der Inhaber allein vertretungsberechtigt.

Anbieter:

Rechtsanwalt Alexander E. Abadschieff
Fuchslochweg 1
74933 Neidenstein
USt-ID: DE183788413


Telefon: 0 72 63 / 60 494 60
Telefax: 0 72 63 /60 494 61
Mobil: 0175-4026044
E-Mail: ra-abadschieff@t-online.de



Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Haftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
Bezirksdirektion
Adenauerplatz 6
69115 Heidelberg

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

  1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros;
  2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
  3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten

Zuständige Anwaltskammer:
Der Rechtsanwalt ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
http://www.rak-karlsruhe.de

Für Rechtsanwälte gelten u.a. folgende hier abrufbare Berufs- und Gebührenordnungen:

  1. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  2. Berufsordnung der Rechtsanwälte
  3. Fachanwaltsordnung
  4. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (Berufsregeln CCBE)
  5. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Mandate ab 01.07.2004)
  6. Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) [nur für Mandate vor dem 01.07.2004]

Ich bin als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und dazu befugt, Mandanten vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten, außer vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen, für den ein speziell beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt benötigt wird.

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.


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